Aktuelles 4/2018
Was bezahlt die Krankenkasse?
Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.:
- Angststörungen
- Depressionen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Süchte
- Verhaltensstörungen
- Zwangsstörungen
Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Da die Grenzen hier oft unklar sind und häufig eines das andere bedingt ( z.B. Schwierigkeiten in der Ehe, die zur Depressivität eines Partners führen) empfiehlt sich generell die Überprüfung, ob eine psychische Störung vorliegt.
Welche Verfahren bezahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten „Richtlinienverfahren“. Nur diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. Dazu gehören im Moment:
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)
Die aufgezählten Verfahren werden nur von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Behandlung von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt wird.
Zwar gelten auch die psychotherapeutischen Verfahren
der Systemischen Therapie und der Gesprächstherapie für Erwachsene in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt – allerdings sind sie bisher noch nicht als „erstattungsfähig“ eingestuft worden und können daher nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Viele Private Krankenkassen übernehmen die Kosten auch dieser Verfahren.