Aktuelles 4/2018
Was bezahlt die Krankenkasse?
Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.:
- Angststörungen
- Depressionen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Süchte
- Verhaltensstörungen
- Zwangsstörungen